Ortskerne
Preußisch Oldendorf &
Bad Holzhausen

Neue Impulse für die Ortskerne

Im Jahr 2014 wurde als Handlungsrahmen für eine attraktive Gestaltung der beiden Ortskerne von Preußisch Oldendorf und Bad Holzhausen ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufgestellt.

Ein ISEK ist verpflichtende Voraussetzung für die Aufnahme in Programme der Städtebauförderung. Ziel des ISEKs ist die unterschiedlichen Interessenlagen verschiedener Akteure zu einer gemeinsamen Gesamtstrategie zusammenzufassen.

Auf Basis des Konzeptes wurde bereits eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Maßnahmen zur Aufwertung des Ortsbildes umgesetzt. Da der Umsetzungszeitraum des bestehenden ISEKs Ende 2021 endete, jedoch auch weiterhin Handlungsbedarfe in den Ortskernen bestehen, wurde das Konzept nun fortgeschrieben.

Virtueller Stadtrundgang

Die Maßnahmen im Überblick

Private Fördermöglichkeiten

Der Bund und das Land NRW  unterstützen die Ortsteile Preußisch-Oldendorf und Bad Holzhausen, bei der Stärkung und damit Verbesserung der Zukunftsfähigkeit der Ortskerne, mit Fördermitteln. Auch für Sie als Immobilieneigentümer:in besteht die Möglichkeit, insbesondere Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude durch die öffentliche Hand bezuschussen zu lassen.

Außerdem können Sie Investitionen in Ihr Gebäude erhöht steuerlich absetzten.

Voraussetzung ist, dass sich Ihre Immobilie im Priotitätsbereich befindet.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der Stadt Preußisch Oldendorf sowie unser Dienstleister DSK gerne zur Verfügung.

  • Sanierung und Gestaltung von Gebäudefassaden
  • Sanierung und Gestaltung sichtbarer Dachflächen und deren Begrünung
  • Rückbau von Nebengebäuden wie Garagen und Schuppen sowie Mauern
  • Entsiegelung befestigter Flächen zur Schaffung von Grün- und Gartenflächen
  • Erneuerung historischer Einfriedungen und Stützmauern
  • Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden

Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50% der förderfähigen Kosten. Je nach Maßnahme gibt es eine Obergrenze. Diese können Sie der Vergaberichtlinie entnehmen oder Sie sprechen uns direkt an.

  • Eigentümer
  • Erbbauberechtigte
  • Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung

Das Gebäude muss innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten geben, etwa über die kfW oder die NRW.Bank, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers und dessen Leistungen schließen eine Förderung allerdings nicht aus.

Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.

Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie für die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rückwirkende Begünstigung nicht möglich ist.

Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt Preußisch Oldendorf beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Stadt Preußisch Oldendorf gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.

Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet können die Modernisierungskosten von der Einkommenssteuer absetzen. Bei der erhöhten steuerlichen Begünstigung können die Kosten bereits innerhalb von 12 Jahren vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Instandhaltungsmaßnahmen sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen.

Damit Sie die steuerliche Begünstigung beim Finanzamt anerkannt bekommen, benötigen Sie eine Bescheinigung der Stadt Preußisch Oldendorf über die umgesetzten Maßnahmen. Die Grundlage für eine solche Bescheinigung bildet eine Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt.

Die Prüfung und eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema Steuern und steuerliche Vergünstigungen sollten Sie mit einem Steuerberater klären.

Die Modernisierungsvereinbarung muss von Beginn der Maßnahmen mit der Stadt abgeschlossen werden.

Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag zu beantragen.

Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Preußisch Oldendorf wenden, selbstverständlich kostenlos.

ANSPRECHPARTNER

Stadt Preußisch Oldendorf

Michael Reimann
Rathausstraße 3
32361 Preußisch Oldendorf
Telefon: 05742 9311-46
E-Mail: m.reimann@preussischoldendorf.de
www.preussischoldendorf.de

DSK Deutsche Stadt-
und Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH

Oliver Engelhardt
Mittelstraße 55
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 584864-33
E-Mail: oliver.engelhardt@dsk.de
www.dsk-gmbh.de

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